Liebe Eltern,
ab Montag, dem 20.4.2020, ändern sich die Vorgaben hinsichtlich der Notbetreuung.
Diese wird ausgeweitet und richtet sich an
– Schülerinnen und Schüler der Klasse 5-7, deren Eltern beide bzw. bei denen der/die Alleinerziehende in systemrelevanten Berufen tätig sind/ist oder aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, die Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen. (siehe auch: https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/200417_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung.pdf )
Bei den angemeldeten Schülerinnen und Schülern und in ihrem familiären Umfeld dürfen keine Erkältungssymptome oder Fieber vorliegen.
Bitte melden Sie Ihr Kind, falls es nach den genannten Kriterien zur angesprochenen Gruppe gehört, unter der E-Mailadresse unseres Sekretariats
poststelle@snh.krs.schule.bwl.de
an und geben Sie Ihrem Kind eine Bestätigung des Arbeitgebers,
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