Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
auch an diesem Wochenende wollen wir Ihnen und euch die aktuelle Lage hinsichtlich der Covid19 Erkrankungen an unserer Schule schildern.
Zusätzlich informieren wir über die Schreibzeitverlängerung bei den Abschlussprüfungen der Klasse 9f und den Klassen 10a-d und die angepasste Teststrategie.
Schreibzeitverlängerungen bei der Abschlussprüfung
Das Kultusministerium teilte am 9.02.22 mit, dass auch in diesem Schuljahr mehr Zeit für die Bearbeitung der Abschlussprüfungen zur Verfügung stehen wird. Auch werden die Fachlehrkräfte mehr Auswahl bei den Prüfungsthemen haben. Grundsätzlich gibt es bei Prüfungen mit einer Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten oder mehr 30 Minuten zusätzlich an Zeit, darunter gibt es 15 Minuten Schreibzeitverlängerung.
Veränderte Regelungen bei Schultestungen ab dem 14.02.22
Mit den neuen Anpassungen des Kultusministeriums sind nun ab dem 14.02.22 einheitlich alle „quarantänebefreiten“ Personen von der Testpflicht ausgenommen.
Nicht testen müssen sich:
- „Geboosterte“
Nach derzeitigem Stand von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die zwei Impfungen und anschließend die Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben,
oder
- Genesene mit Impfung
Personen, die genesen sind und eine oder zwei Impfungen erhalten haben, müssen sich nicht testen. Die Reihenfolge ist unerheblich. Ausgenommen sind also sowohl Personen, die nach einer Genesung geimpft wurden, als auch Personen, die zunächst geimpft wurden und danach erkrankt und genesen sind (siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/Genesenennachweis.html ).
Sonderregelungen für Zweifach Geimpfte und Genesene
Ausnahme von der Testpflicht für 90 Tage
Für die Dauer von 90 Tagen quarantänebefreit und damit von der Testpflicht ausgenommen sind Personen unter folgenden Bedingungen:
- Zwei Impfungen gegen das Coronavirus, die letzte Impfung liegt mindestens 15 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der zweiten Impfung.
- Genesene (ohne zusätzliche Impfung), der PCR-Nachweis liegt mindestens 28 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der Probeentnahme.
Testangebot auch für nicht testpflichtige Personen
Ein Testangebot werden weiterhin auch das Personal sowie die Schülerinnen und Schüler erhalten, die von der Testpflicht ausgenommen sind. Diese Personen können sich freiwillig mittels Schnelltest testen lassen.
Die Kolleginnen und Kollegen lassen sich bitte, falls die Schülerinnen und Schüler nicht mehr an den Testungen teilnehmen wollen, die entsprechenden Bescheinigungen zeigen und notieren die nötigen Daten (Datum und Anzahl der Impfungen oder der Genesung) auf den Testlisten.
Covid-19 Fälle
Folgende Nachrichten über positive Covid19-Testungen erreichten uns seit dem letzten Samstag, 05.02.22:
Gesamtzahl: 35 positive Testungen
Klasse 5a: 3 Fälle
Klasse 5b: 3 Fälle
Klasse 5c: 3 Fälle
Klasse 6e: 3 Fälle
Klasse 7b: 2 Fälle
Klasse 8a: 3 Fälle
Klasse 8c: 3 Fälle
Klasse 8d: 3 Fälle
Klasse 8e: 4 Fälle
Klasse 9a: 1 Fall
Klasse 9b: 2 Fälle
Klasse 10a: 2 Fälle
Lehrerschaft: 1 Fall
Städtische Angestellte: 1 Fall
Die Klassen müssen sich weiterhin nach dem Bekanntwerden einer positiven Testung, soweit die positiv getestete Person 48 Stunden zuvor in der Schule war, fünf Tage lang täglich testen.
Die aktuellen Qurantäneregelungen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wir wünschen allen ein erholsames Wochenende und unseren Erkrankten einen milden Verlauf und gute Besserung.
Holger Gutwald-Rondot, Sabine Lager und Markus Mollner
-Schulleitung der Kraichgau-Realschule-