Schulbrief – Neue Coronaverordnung Schule/ aktuelle Coronasituation /Pausenregelung 3er Bau/ Informationsabend berufliche Schulen/ Videounterricht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

Neue Corona-Schulverordnung
Die neue Corona-Schulverordnung finden Sie im Anhang. Neu ist, dass ab der Alarmstufe im Sportunterricht der Mindestabstand eingehalten werden muss, wenn keine Maske getragen wird und beim Singen im Raum muss dann ebenfalls Maske getragen werden. Bei internen Veranstaltungen, die sich an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler richten, bleibt es bei der 3G-Regel, sodass für die Teilnahme ein Schnelltest ausreicht, wenn man nicht geimpft oder genesen oder Schülerin oder Schüler ist.

Corona-Situation
Mit unseren Schnelltests wurde auch diese Woche kein Coronafall in der Schule gefunden.
Dennoch wurde uns jeweils ein Coronafall in folgenden Klassen von den Eltern beziehungsweise dem Gesundheitsamt in dieser Woche gemeldet:

  • Klasse 5c, Klasse 5d, Klasse 8b, Klasse 9c, Klasse 10a.

Alle fünf Schülerinnen und Schüler waren in dieser Woche nicht in der Schule, sodass aufgrund der Maskenpflicht lediglich bis Donnerstag täglich getestet werden musste.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen Erkältungssymptome und sind glücklicherweise nicht schwerer erkrankt.

Pausenregelung 3er Bau
Grundsätzlich ist die erste Woche mit unserer neuen Pausenordnung gut verlaufen. Alle Schülerinnen und Schüler haben zügig das Schulhaus verlassen und die Pause im Schulhof verbracht. Aufgefallen ist, dass im 3er Bau nach der Pause der Platz für die Schülerinnen und Schüler, die vor den Klassenzimmern warten, zu beengt ist. Ab Montag schließt die Aufsicht im 3er (nur dort!) um 10.10 Uhr die Klassenräume auf. Vor Unterrichtsbeginn wird dies ab Montag der Hausmeister tun.

Informationsabend berufliche Schulen
Der Informationsabend der beruflichen Schulen am Montag, 29.11.21 findet um 19.00 Uhr im Musiksaal statt. Die 9. und 10. Klässler beachten bitte, dass für Eltern die Teilnahme nur genesen, geimpft oder getestet (Schnelltest reicht aus) möglich ist. Eine Teilnehmerliste wird erstellt werden.

Einverständniserklärung Videounterricht
Das Kultusministerium hat nun Klarheit bezüglich der rechtlichen Regelungen des Videounterrichts geschaffen Die Regeln und die Einverständniserklärung erhalten die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.
Videounterricht ist zurzeit nur geplant, wenn eine ganze Klasse in Quarantäne müsste. Dies wäre bekanntlich der Fall, wenn mindestens 5 Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb von 2 Wochen mit PCR-Test Corona-positiv getestet wären.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Gutwald-Rondot, Sabine Lager und Markus Mollner
-Schulleitung der Kraichgau-Realschule-



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