Schulbrief – Testbescheinigungen und Klassenarbeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

die Landesregierung hat die Corona Verordnung gestern erneut angepasst.
Für uns als Schule ist die Veränderung im §4a von Bedeutung. Ab sofort können Schulen für die Schülerinnen und Schüler und die Bediensteten Bescheinigungen über das Testergebnis ausgeben.
Ab Mittwoch finden die Kolleginnen und Kollegen entsprechende Formulare, die auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler ausgestellt werden können, in den Umschlägen der Klassen.
Wenn der Schnelltest unter Aufsicht einer Kollegin oder eines Kollegen durchgeführt wird, kann das Formular auch für Lehrkräfte ausgestellt werden. Die Bescheinigungen berechtigen zurzeit 24 Stunden zum Einkauf beziehungsweise Friseurbesuch usw..

Bezüglich der Klassenarbeiten und der räumlichen Trennung von Getesteten und Nichtgetesteten gab es einige Nachfragen. Grundsätzlich müssen nur die Schülerinnen und Schüler in einem extra Raum schreiben, die sich immer nicht testen lassen. Wer grundsätzlich an den Testungen teilnimmt, muss bei Klassenarbeiten nicht getestet werden und nicht in einem Raum schreiben. Es gilt auch deshalb weiterhin die Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot.

Herzliche Grüße

Holger Gutwald-Rondot und Sabine Lager
-Schulleitung der Kraichgau-Realschule-



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