Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, bleibt es in der Woche nach den Osterferien dabei, dass alle Klassen außer die Abschlussklassen (10a-e und 9e) im Fernunterricht beschult werden.
Hier gelten, wie schon vor den Osterferien im letzten Schulbrief angekündigt die Regelungen, die im Fernunterricht für die Klassen 7-9 bis vor den Osterferien und die 5. und 6. Klassen bis zum 14.03.21 galten.
Das heißt, der Unterricht wird über IServ nach Stundenplan abgebildet und es können Arbeiten in Präsenz geschrieben werden.
Die Abschlussklassen kommen nach den seit dem 8. März 2021 gültigen Stundenplänen. Für die Abschlussklassen wird es am Dienstag und Donnerstag wieder ein freiwilliges Testangebot geben.
Für die Lehrkräfte stehen am Montag und Freitag ebenso Selbsttests zur Verfügung. Noch dürfen wir für die Lehrertests keine offiziellen Bescheinigungen herausgeben. Wer diese braucht, muss ein Testzentrum aufsuchen. Es wird für die Lehrkräfte aber keine gesonderten Testberechtigungen mehr geben. Grundsätzlich stehen pro Person wöchentlich ein kostenloser Test in einer Apotheke oder einem Testzentrum zur Verfügung.
Ab dem 19.04.21 sollen dann folgende Regelungen, die am 07.04.21 (siehe Anhang) vom Kultusministerium verschickt wurden, gelten:
Wechselunterricht in halber Stärke für alle Klassen:
Wechselunterricht ist aufgrund der begrenzten Anzahl von Tests und den Vorgaben des Kultusministeriums nicht mehr im täglichen Wechsel möglich.
Klasse 5-6:
Die Klassen 5-6 kommen entsprechend der vor den Osterferien geltenden Stundenpläne in den schon eingeteilten Gruppen.
- Gruppe 1 kommt in der ersten Woche (19.04.21 -23.04.21) von Montag bis Dienstag in die Schule.
- Gruppe 2 kommt von Mittwoch bis Freitag.
Ab dem 26.04.21 starten wir dann einen wöchentlichen Wechsel. Gruppe 1 kommt in der Woche vom 26.04.21- 30.04.21 und Gruppe 2 kommt dann in der Woche vom 03.05.21-07.05.21 usw.
Klasse 7-9:
Die Klassen 7-9 werden von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in zwei Gruppen eingeteilt.
- Gruppe 1 kommt in der ersten Woche (19.04.21 -23.04.21) von Montag bis Dienstag in die Schule.
- Gruppe 2 kommt von Mittwoch bis Freitag.
Ab dem 26.04.21 starten wir dann einen wöchentlichen Wechsel. Gruppe 1 kommt in der Woche vom 26.04.21- 30.04.21 und Gruppe 2 kommt dann in der Woche vom 03.05.21-07.05.21 usw.
Abschlussklassen:
Die Klassen 9e und 10a-e werden ebenfalls in zwei Gruppen eingeteilt. Gruppe 2 kommt vom 19.04.21 -23.04.21 und Gruppe 1 kommt vom 26.4.21 -30.04.21 usw.
Die jeweilige Gruppe, die zuhause ist, wird über das Aufgabenmodul in IServ versorgt.
Testpflicht, wenn der Inzidenzwert über 100 liegt:
Ab dem 19.04.21 soll eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle an der Schule beschäftigten gelten, wenn die Inzidenz die 100 im Landkreis überschreiten sollte. Es dürfen dann nur Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die sich einem Selbsttest unterziehen.
Es werden bei uns entsprechend der Regelungen in der Woche vom 19.04.21 jeweils ein Selbsttest am Montag und am Mittwoch pro Schülerin und Schüler angeboten werden. Ab dem 26.04.21 werden dann am Montag und Donnerstag die Testungen durchgeführt werden.
Die Lehrkräfte und Beschäftigten erhalten zwei Selbsttests pro Woche und weisen jeweils freitags mit Ihrer Unterschrift nach, dass sie sich am ersten Unterrichtstag nach Stundenplan und einem weiteren Tag getestet haben.
Sollte die Inzidenz am 19.04.21 unter 100 sein, bieten wir weiterhin freiwillige Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Schulpersonal an.
Die Selbsttestungen werden von den Lehrkräften beaufsichtigt und sind ab dem 12.04.21 Teil der Dienstpflicht.
Entsprechende Formulare und Einverständniserklärungen werden wir in der nächsten Woche erstellen und an Sie senden.
Entscheiden sich Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist in den betroffenen Stadt- und Landkreisen bei einer Inzidenz von über 100 im Landkreis weder die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung noch das Betreten der Schule möglich. Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt es Ausnahmen insbesondere für die Teilnahme an Abschlussprüfungen
Notbetreuung:
Es wird eine Notbetreuung für die Klassen 5-7 (vormittags) angeboten, wenn die Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind. Wer an der Notbetreuung teilnehmen möchte, muss bei einer Inzidenz über 100 im Landkreis am COVID-19-Schnelltest-Angebot teilnehmen. Andernfalls wäre eine Teilnahme an der Notbetreuung nicht möglich.
Wir freuen uns, dass auch unsere 7.-9. Klassen hoffentlich am 19.04.21 wieder in die Schule kommen dürfen und wünschen allen noch erholsame restliche Osterferien.
Herzliche Grüße
Holger Gutwald-Rondot und Sabine Lager
-Schulleitung der Kraichgau-Realschule-
2021-04-07 Handreichung Teststrategie 2021-04-07 MD-Schreiben –