Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und damit endet eine ganz besondere Zeit. Am Mittwoch wird die Schulschließung vom 17.03.20 134 Tage her sein. Fernunterricht über I-Serv und Unterricht in halber Klassenstärke prägten diese Zeit.
Mit dem Schuljahresende ist es nun auch an der Zeit, nach vorne zu schauen. Vor einer Woche hat die Landesregierung ein Konzept zur Schulöffnung ( https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+07+08+Konzept+Schuljahr+2020-2021 ) veröffentlicht.
Somit sollen die Klassen 6-10 am 14.09.20 um 7.30 Uhr in den dann ausgewiesenen Klassenzimmern in ganzer Gruppenstärke starten. Die 5. Klassen werden dann um 8.00 Uhr am 15.09.20 begrüßt werden. Ob diese in der Mensa oder Dr. Sieber-Halle geschehen wird, wird von der im September geltenden Corona-Versammlungsordnung abhängig sein.
Vorgesehen ist, dass der Mindestabstand im Klassenzimmer nicht mehr eingehalten werden muss. Vorgeben ist, dass die Jahrgänge als solches nicht durchmischt werden. Da wir eine solche Durchmischung (8. und 9. Klasse zum Beispiel im gemeinsamen Französischunterricht) bisher auch nicht hatten, ändert sich bei uns wenig. Der Sportunterricht, der Religions- und Ethikunterricht sowie der Wahlpflichtunterricht findet durchmischt mit anderen Klassen des gleichen Jahrgangs statt.
Gesichtsmasken (Mund-Nase-Bedeckung)
Im Bus und in der S-Bahn sowie in Geschäften muss seit dem 27.04.20 eine Gesichtsmaske (gekaufte Maske, selbst genähte Stoffmaske oder Schal), die den Mund und die Nase bedeckt, verpflichtend getragen werden. Durch die geplante Abschaffung des Mindestabstandes in der Schule muss ab dem 31.08.20 (Lernbrücke) beziehungsweise ab dem 14.09.20 zum Schuljahresbeginn auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Als Regel wird gelten:
Wer auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude unterwegs ist, trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung bis sie oder er sich in einem Unterrichtsraum hinsetzt. Dann kann die „Maske“ abgenommen werden.
Wer isst oder trinkt und sitzt kann ebenfalls die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.
Pausenregelung:
Wir werden den Pausenhof in drei Pausenbereiche einteilen. Genauere Informationen folgen zu Schuljahresbeginn
Hygieneregeln:
Die üblichen Hygieneregeln, etwa eine gründliche Händehygiene, Husten- und Niesetikette, der Verzicht auf enge körperliche Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln sowie eine regelmäßige Desinfektion von Oberflächen bestehen weiterhin. Wenn in einer Schule ein Coronavirus-Fall auftritt, übernimmt das örtliche Gesundheitsamt in enger Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs. Dabei treffen die Gesundheitsämter Einzelfallentscheidungen, die von der jeweiligen Situation an der Schule und dem Hintergrund des Falles abhängen.
Es gilt also auch im nächsten Schuljahr:
a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 –30 Sekunden oder,
wenn dies nicht möglich ist,
b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.
In den Klassenzimmern und auf den Toiletten stehen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung.
Husten-und Niesetikette:
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Bedeckung tragen:
Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist ab dem 31.08.20 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
Corona-Bescheinigung
Das Auswärtige Amt bestimmt die Regeln für die Rückkehr aus Regionen und Ländern, die als Risikogebiete eingestuft sind. Diese Regelungen gelten aktuell bis zum 31.08.2020. Sie besagen, dass Rückkehrer aus Risikogebieten entweder 14 Tage in Quarantäne müssen, oder einen maximal 48 Stunden alten Test eines zertifizierten Labors nachweisen müssen.
Unabhängig von den Änderungen bei der Einstufung der Risikogebiete, müssen wir in der Schule diese Regeln beachten. Das bedeutet, dass wir Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter am 31.08.20 (Lernbrücke) beziehungsweise am 14.09.20 nur dann am Unterricht teilnehmen lassen dürfen, wenn sie:
- 1. Keine Krankheitssymptome haben und
- 2. in keinem Risikogebiet waren, oder
- 3. sich in den letzten 14 Tagen in Quarantäne befunden haben, oder
- 4. einen bei der Einreise maximal 48 Stunden alten Test eines zertifizierten Labors vorweisen können. Dieser Test muss in diesem Fall beim ersten Schulbesuch vorgelegt werden.
Diese Regelung gilt sowohl für den Schulbeginn am 14.09.2020, als auch für den Start der Lernbrücke am 31.08.2020. In beiden Fällen muss durch einen Erziehungsberechtigten oder die Lehrkraft beziehungsweise den städtischen Bediensteten das entsprechende angehängte Formular abgegeben werden.
Deshalb gilt zwingend:
Jede Schülerin/jeder Schüler muss am ersten Tag in der Schule (31.08.2020 oder am 14.09.2020) das angehängte Schreiben mit der Bestätigung eines Erziehungsberechtigten mitbringen. Ist das nicht der Fall, wird das Kind wieder nach Hause geschickt.
Falls es Änderungen zu diesen Regelungen geben sollte, beachten Sie bitte unsere Homepage, sowie die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg und des Auswärtigen Amts.
Wir wünschen Ihnen und euch erholsame Ferien. Wir bedanken uns bei den Kolleginnen und Kollegen, den Elternvertretern, den Eltern und besonders bei euch Schülerinnen und Schüler für die geleistete Arbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns, euch alle am 14.09.20 wieder zu sehen.
Weiter gilt: „Gemeinsam immer besser: Schüler-Eltern-Lehrer“
Herzliche Grüße
Holger Gutwald-Rondot und Sabine Lager
Bescheinigung für Schüler zum Schuljahresbeginn
Bescheinigung für Lehrkräfte und Mitarbeiter zum Schuljahresbeginn