Schulbrief zur eingeschränkten Schulöffnung nach den Pfingstferien am 15.06.20 und der Abschlussprüfung

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Eltern,

seit fast zwei Wochen sind unsere 9. und 10 Klassen wieder zurück an unserer Kraichgau-Realschule. Die Schule fühlt sich immer noch sehr leer an, da die halben Klassen versetzt im Haus sind und alle verschiedene Eingänge nutzen.

Wir hätten nicht gedacht, dass wir in diesem Schuljahr nicht zu einem geregelten Schulbetrieb zurückkehren können und auch nach den Pfingstferien nun in halben Klassen in A- und B-Wochen unterrichten werden. Manchmal wünschen wir uns, alles wäre ein Traum und wir werden gezwickt und alles wäre so normal wie am ersten Schultag nach den Faschingsferien.

Nachdem das Kultusministerium nun den weiteren Fahrplan veröffentlicht hat, informieren wir über das weitere Vorgehen nach den Pfingstferien und den weiteren Verlauf der Abschlussprüfung für die 10. Klassen.

Eingeschränktes Unterrichtsangebot ab dem 15.06.20

Am 15.06 2020 starten wir für alle Klassen in halber Stärke mit einem verkürzten Stundenplan, der ein versetztes Kommen und Gehen ermöglicht.
Der Unterricht wird im wöchentlichen Wechsel in halber Klassenstärke angeboten werden, sodass der geforderte Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleiben kann.

Wenn eine Hälfte der Klasse eine Woche Präsenzunterricht hat, lernt die andere Hälfte zuhause über I-Serv im Fernunterricht. Der Stundenplan für die Klassen 5-10 wird spätestens am Freitag, dem 29.05.200 auf Web-Untis und I-Serv veröffentlicht werden.

Zu beachten ist, dass die 9. und 10. Klassen außer die 9f ab dem 15.06.20 auch im wöchentlichen Wechsel in halber Klassenstärke kommen werden, damit wir alle halben Klassen zumindest für jeweils drei Wochen in der Schule haben. Wären die 9. und 10. Klassen durchgängig in geteilten Klassen in der Schule, würden unsere Räume nicht ausreichen.

Klasseneinteilung

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der 5.-8. Klassen teilen die Klassen in zwei Hälften (Klasse/ Buchstabe/1 oder 2) ein und übersenden die Listen bitte bis zum 20.Mai 2020 in digitaler Form an das Sekretariat und teilen den Klassen die Einteilung über I-serv mit. Der Unterricht beginnt in der A-Woche mit der Gruppe 1 und dann in der B-Woche am 22.06.20 mit der Gruppe 2.

Die Gruppeneinteilung der 9. und 10. Klassen bleibt bestehen.

Achtung:
Der Unterricht im Wahlpflichtfach (Technik, AES und Französisch) findet in den bisherigen Gruppen wöchentlich statt. Sollten die Gruppen zu groß sein, teil die Fachlehrerin oder der Fachlehrerin in  Gruppe 1 und 2.

Fernunterricht

Bis zu den Pfingstferien werden die 5.-8. Klassen weiter im Fernunterricht über I-Serv beschult. Die Kolleginnen und Kollegen sind bis zu den Pfingstferien weiterhin gehalten, deutlich zu machen, ob es sich bei den gestellten Aufgaben um Tages- oder Wochenaufgaben handelt und stellen dies durch die Einstellung eines Startdatums und eines Enddatums im Bereich Aufgaben dar. Sollten Wochenaufgaben gestellt werden, dann werden diese im Falle der Hauptfächer bis Montag 10.00 Uhr eingestellt, um den Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Planung für die Woche zu ermöglichen.

Nach den Pfingstferien werden die Schülerinnen und Schüler, die in der B-Woche starten  und erstmals am 22.06.20 in die Schule kommen, spätestens am 15.06.20 mit Aufgaben über I-Serv versorgt. Ab dem 22.06.20 bekommen die Schülerinnen und Schüler die Wochenaufgaben für den Fernunterricht in der Schule oder über I-serv zur Verfügung gestellt.

Klassenarbeiten ab dem 15.06.20

Mit Beginn des Präsenzunterrichts ist es wieder möglich, Klassenarbeiten zu schreiben. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer informieren diesbezüglich vorher die Klassen. Sollten Klassenarbeiten geschrieben werden, müssen die Schülerinnen und Schüler auch dann kommen, wenn sie eigentlich frei hätten. Hierfür steht der Musiksaal im 5er Bau nach vorheriger Anmeldung beim Hausmeister zur Verfügung.

Grundlage für die Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind, wie bisher, alle von den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Während der Heimlernphasen fand keine Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler statt. Es gab also während der Heimlernphasen keine Noten.

Nicht ausgeschlossen ist hingegen, dass dieses Wissen im wieder stattfindenden Unterricht behandelt und dann zum Gegenstand von Klassenarbeiten oder schriftlichen Wiederholungsarbeiten gemacht wird oder zum Beispiel Lesetagebücher nach der Besprechung im wieder stattfindenden Präsenzunterricht eingesammelt und benotet werden.

Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen erhalten und durch die aktuelle Situation nicht benachteiligt werden.

 Versetzungen

Das Kultusministerium hat festgelegt,  dass alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klasse aufrücken werden. Um dies umzusetzen, wurde vorgegeben, dass alle Leistungen schlechter als „ausreichend“ nicht zählen.

Die Zuweisung ins G-Niveau nach Klasse 6 nimmt die Klassenkonferenz unter Beachtung der Leistungen in Klasse 5 und 6 vor. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer setzen sich diesbezüglich mit den betroffenen Familien in Verbindung.

 Umgang mit Risikogruppen

Lehrerinnen und Lehrer , die zur Risikogruppen mit Vorerkrankungen oder zur Gruppe der Schwangeren gehören beziehungsweise mit Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen seit dem Start der Präsenzphase für die 9. und 10. Klassen nicht in die Schule kommen. Wer über 60 ist, entscheidet dies freiwillig.

Dies ist bei uns bei zurzeit vier Lehrkräften der Fall und führt dazu, dass nicht alle Hauptfachlehrkräfte in Klasse 5 bis 10 eingesetzt werden können und zum Teil andere Lehrkräfte die Fächer ab dem 15.06.20 übernehmen werden.

Bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10, die zur Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob am Präsenzunterricht teilgenommen wird. Teilen Sie uns bitte bis zum 27.05.20 mit, wenn ihr Kind aus diesen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 und 10, die uns dies bereits mitgeteilt haben, müssen die Meldung nicht erneut abgeben.

Lehrerzimmer

Der Raum 108 (Ruheraum) und der Raum 117 (Aufenthaltsraum) sind als weitere Lehrerzimmer eingerichtet worden. Ein entsprechender Sitzplan geht den Kolleginnen und Kollegen zeitnah zu. In den Lehrerzimmern, ist der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Das heißt es bleiben immer zwei Stühle neben einer sitzenden Lehrkraft frei.

Sekretariat

Im Sekretariat ist ein Schutzschild aus Plexiglas aufgebaut worden und es sind Trennbänder installiert worden, sodass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Frau Wittmann und Frau Pfeiler verrichten entsprechend der Sicherheitsvorgaben der Stadt Sinsheim ihren Dienst im Sekretariat und sind von 7.00 Uhr bis 13.00 erreichbar. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf und kommen nur angemeldet ins Sekretariat.

Fahrkarten (Maxx-Ticket)

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar und damit auch unser Anbieter SWEG wird im Juni und Juli keine Fahrkartengebühren einziehen, um die nicht in Anspruch genommenen Fahrten auszugleichen. Eine Kündigung der Fahrkarte ist somit nicht nötig. Das Land Baden-Württemberg wird die Kosten den Nahverkehrsunternehmen erstatten.

 

Regeln für den Präsenzunterricht der 5.-10. Klassen

 Zuordnung der Klassenzimmer

Die Klassenzimmer sind für maximal 15 Schülerinnen und Schüler sowie für eine Lehrkraft möbliert, sodass der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird. In allen Zimmern sind Seife und Papierhandtücher vorhanden.

Die halben Klassen werden im wöchentlichen Wechsel in den bisherigen Klassenzimmern unterrichtet. Die 9. und 10. Klassen wechseln in ihre alten Klassenzimmer zurück.

Zutritt in die Klassenzimmer

Die Kraichgau-Realschule wird entsprechend der unten genannten Vorgaben von den Schülerinnen und Schülern betreten und verlassen werden:

Haupteingang von der Stiftstraße:

7b, 8d, 9d, 9f,10a

Eingang von der Johann-Sebastian- Bachstraße:

6d, 7a, 8e, 10b, VKL

Eingang Schulhof 3er Bau:

5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 6a, 6b, 6c 

Eingang 4er Bau:

7c, 7d, 8a, 8b

Eingang 5er Bau vom Schulhof kommend:

7e, 9b, 9c, 10c, 10d

Eingang 5er Bau vom Sportplatz kommend:

8c

Eingang Hauptgebäude vom Schulhof kommend (grüne Tür):

Klasse 9a, 9e, 10e

Der Aufenthalt im Foyer ist untersagt. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich direkt in die zugteilten Räume und nehmen dort ihre Plätze ein.

Gesichtsmasken (Mund-Nase-Bedeckung)

Im Bus und in der S-Bahn muss seit dem 27.04.20 eine Gesichtsmaske (gekaufte Maske, selbst genähte Stoffmaske oder Schal), die den Mund und die Nase bedeckt, verpflichtend getragen werden. In der Schule besteht bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m keine Maskenpflicht.

Pausenregelung

Es wird eine große Pause aber keinen Pausenverkauf geben. In der großen Pause ist, wie auch sonst, der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.
Die 5 Minuten-Pausen, dienen dem Wechsel der Lehrkräfte und dem Toilettengang.

Toilettennutzung

Entsprechend der unten aufgeführten Zuordnung werden die Toiletten genutzt. Es dürfen nur drei Personen gleichzeitig den Sanitärbereich nutzen. Sollten drei Personen in den Räumen sein, muss außerhalb unter Einhaltung des Mindestabstandes draußen gewartet werden.

Toilette Untergeschoss Hauptgebäude:

9a, 9e, 10e

Toilette Erdgeschoss Hauptgebäude:

6d, 7a, 8e,10b, VKL

Toilette 2er Obergeschoss Hauptgebäude:

7b, 8d ,9d, 9f,10a 

Toilette 3er Bau

5a, 5b, 5c, 5d, 5e 

Toilette 4er Bau:

7c, 7d, 8a, 8b

Toilette 5er Bau

7e, 9b, 9c, 10c, 10d

Toilette 5er Bau Sportplatzebene:

6a, 6b ,6c, 8c 

Hygieneregeln: 

Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstandhalten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Gründliche Händehygiene z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang

durch

  1. a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 –30 Sekunden oder,

wenn dies nicht möglich ist,

  1. b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.

In den Klassenzimmern und auf den Toiletten stehen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung.

Husten-und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Schulhaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, aber zulässig.

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

Abschlussprüfung Klasse 9f und Klasse 10

Noteneintragung

Die Hauptfachlehrerinnen und Hauptfachlehrer (Deutsch, Mathematik, Englisch) tragen die Jahresleistungen bitte spätestens am 18.05.20 in die vorbereiteten Listen im Sekretariat ein. Die weiteren Fächer tragen die Noten dann bis spätestens 9.07.20 ein

Prüfungseröffnung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird am Mittwoch, dem 20. Mai 2020 um 7.30 Uhr mit dem Verlesen des Täuschungsparagraphen und dem Gruß des Elternbeirats und des Freundeskreises auf dem Schulhof eröffnet. Es werden sich Kreidemarkierungen am Boden befinden, sodass der Mindestabstand eingehalten wird. Während der Eröffnung der Prüfung ist eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske, Alltagsmaske, Schal) zu tragen.

Termine:

Deutsch: 20.05.20
Mathematik: 25.05.20
Englisch: 27.05.20

Die Lehrkräfte beachten bitte den verschickten Aufsichtsplan.

Es haben sich alle Schülerinnen und Schüler zum Haupttermin angemeldet. Die eventuell nötigen Nachtermine finden sich im Kalender.

Ausgleichsregelung für die entfallene Projektarbeit (Klasse 9f) und die entfallenen FÜK (Klasse 10):

In der Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2019/2020, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und –prüfung (Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung) vom 29. April 2020

-steht unter § 2 Hauptschulabschlussprüfung nach Absatz 7 Punkt 3 folgender Satz:

„Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung aus den maßgebenden Fächern ein Fach, das neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als Prüfungsfach gilt, und benennen dieses Fach spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dieses Fach wird für die Berechnung des Durchschnitts der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer doppelt gewichtet.“

Der fett markierte, eingeschobene Relativsatz besagt, dass die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch nicht zur Doppelwertung herangezogen werden können.

 

– steht unter § 4 Realschulabschlussprüfung Absatz 6:

„… Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung unter den maßgebenden Fächern und Fächerverbünden ein Fach oder einen Fächerverbund, das oder der für die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer und Fächerverbünde sowie den Noten der Kernfächer doppelt gewichtet wird, und benennen dieses Fach oder diesen Fächerverbund spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter.“

Bei diesem vom Schüler zu wählenden Fach oder Fächerverbund kann es sich sowohl um ein Kernfach als auch um ein sog. „Nebenfach“ handeln; also jedes maßgebende Fach kann

Der Wegfall der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung (FÜK) soll damit ausgeglichen werden. Dies wird dadurch erreicht, dass

–  beim Durchschnitt aller Fächer / Fächerverbünde ein Fach oder Fächerverbund doppelt gezählt wird und
–  beim Durchschnitt der Kernfächer dieses Fach oder dieser Fächerverbund an die Stelle der FÜK tritt.

Wir werden bei der Berechnung der Abschlusszeugnisse das beste Fach auswählen und dies entsprechend werten.

Wir wissen, dass bis zu unserem Wiedersehen noch über vier Wochen vergehen werden und dies noch eine lange Zeit ist.
Wir hoffen sehr, dass wir diese Zeit zusammen meistern werden.

Lassen Sie und lasst uns gemeinsam in den Endspurt gehen:

„Gemeinsam immer besser: Schüler-Eltern-Lehrer“

Herzliche Grüße

Holger Gutwald-Rondot und Sabine Lager



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