Schulbrief zum Beginn des Präsenzunterrichts für die 9. und 10. Klassen am 4. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Eltern,

wir hoffen es geht Ihnen und euch gut.

Nachdem wir aus dem Kultusministerium vorgestern und gestern die entsprechenden Vorgaben zum Wiedereinstieg in den Unterricht am 4. Mai 2020 bekommen haben, können wir nun die nötigen Informationen weitergeben.

Am 4. Mai 2020 starten wir mit einem Unterrichtsangebot in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wahlpflichtfach) für die 9. und 10. Klassen, um wie vorgesehen ein Angebot für diesjährigen und nächstjährigen Prüfungsklassen zu schaffen. Die fast 300 Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen werden voraussichtlich bis zum Start der schriftlichen Prüfungen am 20.Mai 20202 beziehungsweise den Pfingstferien wöchentlich 15 Stunden Präsenzunterricht haben. Der Unterricht in den Nebenfächern wird weiter als Fernunterricht über I-Serv stattfinden. Der Unterricht wird in halber Klassenstärke angeboten werden, sodass der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleiben kann. Wenn eine Hälfte der Klasse Deutsch hat, hat die andere Hälfte zum Beispiel Englisch. Der Stundenplan für die Klassen 9 und 10 wird spätestens am Donnerstag, dem 30.04.20 auf Web-Untis und I-Serv veröffentlicht werden.

Für die Klassen 5-8 findet weiter Fernunterricht statt. Hier warten wir noch auf Vorgaben aus Berlin und Stuttgart, wann eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter welchen Vorgaben möglich ist.

Aufgabenstellung

Die Kolleginnen und Kollegen sind gehalten, deutlich zu machen, ob es sich bei den gestellten Aufgaben um Tages- oder Wochenaufgaben handelt und stellen dies durch die Einstellung eines Startdatums und eines Enddatums im Bereich Aufgaben dar. Sollten Wochenaufgaben gestellt werden, dann werden diese im Falle der Hauptfächer bis Montag 10.00 Uhr eingestellt, um den Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Planung für die Woche zu ermöglichen.

Benotung der Aufgaben während des Fernunterrichts

Grundlage für die Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). So sieht es die Notenbildungsverordnung vor.

Während der Heimlernphasen findet keine Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler statt. Es gibt also während der Heimlernphasen keine Noten.

Nicht ausgeschlossen ist hingegen, dass dieses Wissen im wieder stattfindenden Unterricht behandelt und dann zum Gegenstand von Klassenarbeiten oder schriftlichen Wiederholungsarbeiten gemacht wird oder zum Beispiel Lesetagebücher nach der Besprechung im wieder stattfindenden Präsenzunterricht eingesammelt und benotet werden.

Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen erhalten und durch die aktuelle Situation nicht benachteiligt werden.

Versetzungsordnung

Das Kultusministerium plant , dass alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Klasse aufrücken werden. Ob dies auf Probe oder generell geschieht, wird ebenso wie die Zuweisung ins G-Niveau nach Klasse 6 noch in Stuttgart entschieden werden.

Umgang mit Risikogruppen

Lehrerinnen und Lehrer , die zur Risikogruppen mit Vorerkrankungen oder zur Gruppe der Schwangeren gehören beziehungsweise mit Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen mit dem Start der Präsenzphase für die 9. und 10. Klassen am 4. Mai 2020 nicht in die Schule kommen.
Wer über 60 ist, entscheidet dies freiwillig. Dies wird bei uns dazu führen, dass nicht alle Hauptfachlehrkräfte in Klasse 9 und 10 eingesetzt werden können und andere Lehrkräfte die Fächer übernehmen werden.

Bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10, die zur Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob am Präsenzunterricht teilgenommen wird. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. April 2020 mit, wenn ihr Kind aus diesen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.

Lehrerzimmer

Im Lehrerzimmer ist, der Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. Das heißt es bleiben immer zwei Stühle neben einer sitzenden Lehrkraft frei. Dies ist, so lange nur die 9. und 10. Klassen im Haus sind, möglich. Wenn weitere Klassenstufen hinzu stoßen, werden wir weitere Sitzplätze im Raum 108 und im Aufenthaltsraum ausweisen.

Sekretariat

Im Sekretariat ist ein Schutzschild aus Plexiglas aufgebaut worden und es sind Trennbänder installiert worden, sodass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Frau Wittmann und Frau Pfeiler verrichten entsprechend den Vorgaben der Stadt Sinsheim jeweils alleine den Dienst im Sekretariat.

 

Regeln für den Präsenzunterricht der 9. und 10. Klassen

 Einteilung der Lerngruppen

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der 9. und 10. Klassen teilen die Klassen (außer 9f) in zwei Gruppen (Klasse/ Buchstabe/1 oder 2) auf und melden die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler den Klassen und der Schulleitung bis Mittwoch, 29. April 2020, über I-Serv.

Zuordnung der Klassenzimmer

Die Klassenzimmer sind für maximal 15 Schülerinnen und Schüler sowie für eine Lehrkraft möbliert, sodass der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird. Die halben Klassen werden in folgenden Räumen unterrichtet:

9a1: 512        9a2: 513                                                       10a1: 203     10a2: 204

9b1: 211        9b2: 212                                                       10b1: 213     10b2: 214

9c1: 421         9c2: 422                                                        10c1: 524      10c2: 523

9d1: 201        9d2: 202                                                       10d1 521       10d2: 525

9e1: 411        9e2: 424                                                       10e1: 005      10e2: 006

9f MUSA

Zutritt in die Klassenzimmer

Die Kraichgau-Realschule wird entsprechend der unten genannten Vorgaben von den Schülerinnen und Schülern betreten und verlassen werden:

Haupteingang von der Stiftstraße:

10a und 9d

Eingang von der Bachstraße:

9b und 10b

Eingang 4er Bau:

9c, 9e, 9f

Eingang 5er Bau vom Schulhof kommend:

Klasse10c und 10d

Eingang 5er Bau vom Sportplatz kommend:

Klasse 9a

Eingang Hauptgebäude vom Schulhof kommend (grüne Tür):

Klasse 10e

 

Der Aufenthalt im Foyer ist untersagt. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich direkt in die zugteilten Räume und nehmen dort ihre Plätze ein.

Gesichtsmasken (Mund-Nase-Bedeckung)

Im Bus und in der S-Bahn muss ab dem 27.04.20 eine Gesichtsmaske (gekaufte Maske, selbst genähte Stoffmaske oder Schal), die den Mund und die Nase bedeckt, verpflichtend getragen werden. In der Schule besteht bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m keine Maskenpflicht.

Pausenregelung

Es wird keine große Pause und keinen Pausenverkauf für die 9. und 10. Klassen geben. Die 5 Minuten-Pausen, dienen dem Wechsel der Lehrkräfte und dem Toilettengang.

 Toilettennutzung

Entsprechend der unten aufgeführten Zuordnung werden die Toiletten genutzt. Es dürfen nur drei Personen gleichzeitig den Sanitärbereich nutzen. Sollten drei Personen in den Räumen sein, muss außerhalb unter Einhaltung des Mindestabstandes draußen gewartet werden.

Toilette Untergeschoss Hauptgebäude:

Klasse 10e

Toilette Erdgeschoss Hauptgebäude:

Klasse 9b und 10b

Toilette 2er Obergeschoss Hauptgebäude:

Klasse 9d und 10a

Toilette 4er Bau:

Klasse 9c, Klasse 9e und Klasse 9f

Toilette 5er Bau

Klasse 10c und Klasse 10d

Toilette 5er Bau Sportplatzebene:

Klasse 9a

Klassenarbeiten in Klasse 9 und 10

Die Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden bis zum Abschluss der schriftlichen Prüfungen keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs der Klassenstufe 9 geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist, nach Aussage des Kultusministeriums, ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, werden in Klasse 9 weitere Leistungsfeststellungen erfolgen. Dies wird im Vorfeld von den Lehrerinnen und Lehrern angekündigt werden.

Teilnahme an der schriftlichen Prüfung Klasse 10

Entsprechend der Vorgaben des Kultusministeriums besteht die Möglichkeit, falls man sich nicht in der Lage fühlt den Haupttermin zu schreiben, auch ohne Attest den Nachtermin zu schreiben. Dies teilen die Schülerinnen und Schüler Klasse 10 bis zum 15. Mai 2020 den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern mit. Diese Meldung gilt dann für alle Fächer.

Hygieneregeln:

 Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstandhalten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.

Gründliche Händehygiene z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang

durch

  1. a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 –30 Sekunden oder,

wenn dies nicht möglich ist,

  1. b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.

In den Klassenzimmern und auf den Toiletten stehen Seife und Papierhandtücher zur Verfügung.

Husten-und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Schulhaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, aber zulässig.

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

 

Wir hoffen, dass wir, wird bald wieder alle Klassen im Schulhaus unterrichten können.

Dies wird leider jedoch erst dann möglich sein, wenn die Regelungen zum Mindestabstand verändert werden können. Wir danken allen Lehrkräften für die gezeigte Flexibilität und den Einsatz während diese besonderen Situation. Wir vermissen euch Schülerinnen und Schüler weiter sehr und würden und euch sehr viel lieber in der Schule sehen, als über I-Serv mit euch in Kontakt zu bleiben.

Ihnen liebe Eltern danken wir für Ihren Einsatz zuhause und Ihre Rückmeldungen, wir wissen, Ihre Geduld mit uns und Ihren Kindern sehr zu schätzen.

In der Zuversicht, dass wieder andere Zeiten kommen werden, verbleiben wir mit herzlichen Grüßen

 

Holger Gutwald-Rondot und Sabine Lager



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